Eine Hochzeitsfeier findet grundsätzlich nach der standesamtlichen oder der kirchlichen Trauung statt. Während Gäste einer kirchlichen oder einer standesamtlichen Trauung nicht direkt eingeladen werden, bedarf es für die anschließende Hochzeitfeier hingegen einer schriftlichen Einladung durch die Gastgeber. Anhand der Zusagen kann die Hochzeitsfeier spätestens bis ins Detail organisieren werden, sodass sich Familie, Freunde und Bekannte auf der Hochzeitsfeier wohlfühlen werden. Für die Hochzeitsfeier selbst sind Einzelheiten wie Hochzeitsspiele, altes Brauchtum, unterhaltsame Beiträge und Musikeinlagen der Gäste als "Stimmungsmacher" einzuplanen. Des weiteren sind Tischreden zu erwarten, sodass es mitunter sinnvoll sein kann, einen Zeremonienmeister zu bestimmen, der den eigentlichen Ablauf der Hochzeitsfeier anstelle des Brautpaares koordiniert. Um bereits im Vorfeld eine gute Umsetzung der Hochzeitsfeier zu erreichen, bedarf es vieler helfender Hände, wobei man sicherlich auch einen Hochzeitsplaner mit der Organisation der Hochzeit, einschließlich der Hochzeitsfeier, beauftragen kann. Dennoch ist es sinnvoll so viel wie möglich vorab zu planen. Details wie die Ringe, die Bekleidung, der Festsaal, die Musik, der Fotograf und die Geschenkliste müssen selbstverständlich feststehen, aber auch die Sitzordnung, die Tischkärtchen, der Blumenschmuck und natürlich das Menü und die Hochzeitstorte sollten vor der Hochzeitsfeier arrangiert sein. Zu Beginn der eigentlichen Hochzeitsfeier werden die Gäste traditionsgemäß mit einem kleinen Sektempfang begrüßt, bevor sie an den geschmückten Tischen platz nehmen. Anschließend wird die Hochzeitsfeier von den Gastgebern oder dem Zeremonienmeister eingeleitet, das Büffet oder das Essen eröffnet und mit großer Wahrscheinlichkeit die Tischrede des Brautvaters zwischen den einzelnen Gängen gehalten. Das Anschneiden des Hochzeitskuchens ist weiteres Highlight einer jeden Hochzeitsfeier, ebenso wie das Werfen des Brautstraußes oder die Entführung der Braut. Selbstverständlich ist keine Hochzeitsfeier komplett, wenn das Tanzparkett nicht von dem Brautpaar mit einem klassischen Walzer "eingeweiht wurde" und anschließend der Brautvater mit der Tochter ein kleines Tänzchen riskiert hat. Denn erst dann dürfen die Gäste das Tanzbein schwingen, sich in das Gästebuch eintragen und können noch lange nach Verschwinden des glücklichen Paares fröhlich weiter feiern.
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